Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
vor 3T
Heute
Abgabe
in 31T
Vertragsbeginn
in 97T
21339 Lüneburg
Hansestadt Lüneburg (Lüneburg)
Projektübersicht

Neubau eines FUR-Traktes mit PV-Anlage und AC-gekoppelten Energiespeichern. Installation von Gebäudehauptverteiler und Unterverteilern. Allgemeine Elektroinstallation für den gesamten FUR-Trakt, einschließlich EDV-Netz. Einzug und Übergabe eines Ring-Leitungsnetzes mit herausgeführten Schlaufen für Hausalarm. Einbau einer Sicherheitsbeleuchtung mit zentraler Steuerung und Monitoring. Das Projekt ist für KMU geeignet und beinhaltet innovative Beschaffungsansätze.

Neubau eines FUR-Traktes mit PV-Anlage und AC-gekoppelten Energiespeichern.

Standort Projekt
21339 Lüneburg, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV

Rollenqualifikationen

  • Berufsausbildung als Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik (alt Elektroinstallateur) oder vergleichbar - Elektrotechniker Meister (alt Elektroinstallateurmeister) (eingetragen in die Handwerksrolle) oder vergleichbar
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Originaltitel: 56060 - Johanneum ( FUR-Trakt )
deen