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Anforderungen an den Bieter
Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Arten, Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß an den definierten Standorten zu nutzen: —Uhren: bis zu 12. Mit dem Altkonzessionär wurde ein Übertragungsvertrag zur Übernahme der bestehenden digitalen und analogen Werbeträger und von 139 Wartehallen geschlossen, in den der Neukonzessionär eintritt. Die genauen Vorgaben für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbeträgerkonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart und deren Ausstattungsmerkmale sind abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs. Die aufgeführte Art der Werbeträger und/oder die technischen Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der Stadt im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl kann im weiteren Verfahren durch die Stadt noch geändert werden.
Die Stadt Neuss vergibt Dienstleistungskonzessionen für Außenwerbung auf öffentlichen und privaten Flächen sowie in Wartehallen. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen über einen Zeitraum von 15 Jahren. Los 1 umfasst digitale Screens, Plakatflächen und Litfaßsäulen, Los 2 beinhaltet Uhren. Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Außenwerbung auf öffentlichen und privaten Flächen sowie in Wartehallen der Stadt Neuss, Vergabe in zwei Losen über 15 Jahre. Los 1: Digitale Groß-Screens, digitale Klein-Screens, City-Light-Boards/Mega-Lights, City-Light-Poster-Vitrinen, geklebte Großflächen, Litfaßsäulen, Sammelgewerbehinweisanlagen, Mastschilder. Los 2: Uhren.
Die Stadt Neuss beabsichtigt, Dienstleistungskonzessionen für Außenwerbung auf öffentlichen (gewidmeten) und zum Teil auf privaten Flächen der Stadt einschließlich der Werbung in WH mit Wirkung ab 1. Juli 2026 in zwei Losen mit einer Laufzeit von 15 Jahren neu zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in folgender Losaufteilung bzw. folgenden Dienstleistungskonzessionen: —Los 1 – Digitale Groß-Screens, digitale Klein-Screens, City-Light-Boards/Mega-Lights, City-Light-Poster-Vitrinen und geklebte Großflächen, Litfaßsäulen (Allgemein-/Ganzstellen), Sammelgewerbehinweisanlagen, Mastschilder (Dauer- und Wechselwerbung) —Los 2 – Uhren