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Die AOK PLUS schreibt den Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Epoetin zeta (rekombinantes humanes Erythropoetin) im Wege eines Open-House-Modells aus. Das Verfahren steht allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Es werden keine individuellen Vertragsverhandlungen geführt und keine Exklusivität gewährt. Abnahmemengen sind aufgrund variabler Versichertenzahlen und ärztlicher Verordnungen nicht garantiert. Die Vereinbarung endet spätestens zum 30.04.2027. Die Kommunikation erfolgt über das Deutsche Vergabeportal (DTVP).
Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Epoetin zeta (rekombinantes humanes Erythropoetin) im Rahmen eines Open-House-Modells.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen