Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
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85586 Poing
Vergabekammer Südbayern (München)
Projektübersicht

Die Bayerischen Staatsgüter betreiben am Standort Grub ein Versuchs- und Bildungszentrum für Rinderhaltung. Sie planen die Neuerrichtung eines Milchviehstalls. Dieser soll als Demonstrations- und Forschungsstall konzipiert und gemeinsam mit der Landesanstalt für Landwirtschaft betrieben werden. Auf Basis der vorhandenen Baugenehmigung soll die Ausführungsplanung erfolgen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die notwendigen Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung Elektro und EDV. Die Dauer der geplanten Leistung beträgt 24 Monate. Es handelt sich um eine Dienstleistung. Geeignet für Freelancer.

Neubau eines Milchviehstalls in dreihäusiger Bauweise. Er soll als Demonstrations- und Forschungsstall konzipiert und gemeinsam mit der Landesanstalt für Landwirtschaft betrieben werden. Gegenstand sind Planungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung Elektro und EDV.

Standort Projekt
85586 Poing, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 200.000,00 €
HOAI - gem. §§ 53 ff ff HOAI 2021
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur nach Architekten-/Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes - bei juristischen Personen Vorlage eines Auszuges aus dem Berufsregister, Handels- bzw. Partnerschaftsregister - bei natürlichen Personen (freiberufliche Architekten/Ingenieure) Nachweis für den Eintrag in einer Ingenieur- /Architektenkammer Für ausländische Bewerber ist der Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU zu erbringen
  • Der Bieter hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio. EUR bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachzuweisen. Zudem ist die Deckung über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten.
  • Der Bieter hat den Umsatz seines Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist zum Nachweis eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberater oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
  • Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB erfolgt durch Erklärung des Bieters mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung) oder Verweis auf den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder eine Eigenerklärung mit folgenden Inhalt: (1) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Lieferleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (2) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzl. geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan, der auf Verlangen vorgelegt wird, rechtskräftig bestätigt wurde. (3) Erklärung, dass a) keine schwere Verfehlung begangen wurde bzw. vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € geahndet wurde (einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich) und b), dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Angaben zu bereits erbrachten Leistungen: Der Bieter hat zu erklären, dass er in den letzten fünf Geschäftsjahren mindestens 3 vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Diese vergleichbaren Leistungen haben zu umfassen: Erfahrung bei der Technischen Gebäudeausrüstung - Elektroplanung und Ausführung der Leistungsphasen 2 - 8 gem. §§ 53 ff HOAI (oder vergleichbarer ausländischer Regelungen) mit anrechendbaren Kosten von EUR 200.000,00. Mindestens eine der drei Referenzen muss ein landwirtschaftliches Gebäude umfassen und mindestens eine der drei Referenzen muss auch Planungsleistungen für EDV enthalten. Die Referenzen enthalten mindestens folgende Angaben: a) Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis (Beschreibung der Aufgabe, ggf. besondere Anforderungen, Leistungsbild/er, Leistungsphase/n, ggf. Besondere und sonstige Leistungen, Schwierigkeit der Leistung, Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer)) b) Wert der erbrachten Leistung (Gesamtvergütung und Herstellungskosten netto in Euro) c) Erbringungszeitraum (Planungszeitraum und/oder Bauzeit mit Beginn und Fertigstellung in Monat/Jahr) d) Angabe, ob öffentlicher oder privater Empfänger, Kontaktdaten des Ansprechpartners (der Name einer Person braucht aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht angegeben werden) 2. Angaben zu Mitarbeitern im Projekt: Der Bieter hat zu erklären, dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf Verlangen der Vergabestelle hat er für die für das Projekt vorgesehenen Arbeitskräfte den Nachweis der Befähigung beizulegen, ebenso wie jeweils eine Referenzliste, einen Befähigungsnachweis, den Nachweis über die berufliche Qualifikation sowie über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung, eine Erklärung über die Stellung im Unternehmen, die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit sowie den geplanten Aufgabenbereich für den Auftrag. 3. Angaben zur Ausstattung des Unternehmens: Der Bieter hat zudem zu erklären, dass die für die Ausführung der Leistung notwendige Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung, inkl. verwendete Hardware und Software zur Verfügung stehen. Auf Verlangen der Vergabestelle wird eine Auflistung der vorhandenen technischen Ausrüstung vorgelegt über die das Unternehmen verfügt.
  • Auf § 56 Abs. 2 - Abs. 4 VgV wird verwiesen.
  • Ausschlussgründe sind solche gemäß den §§ 123 und 124 GWB sowie die Belegung des Bieters bzw. dessen Vertretungsberechtigten in letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 €.

Rollenqualifikationen

  • Architekt
  • Ingenieur
Technische Details
HOAI LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Auftraggaber erst nach Zuschlagserteilung über den Antrag informiert (§ 168 Abs. 2, § 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis spätestens zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1– 3 GWB).
  • E-Vergabe erforderlich
  • Elektronische Rechnungsstellung zugelassen
  • Elektronische Zahlung zugelassen
Originaltitel: Staatsgut Grub Neubau Milchviehforschungsstall (MVFS) Technische Gebäudeausrüstung – Elektro- und EDV-Planung gem. §§ 53 ff ff HOAI 2021
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