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Die DAK-Gesundheit beabsichtigt den Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Ciclesonid (ATC R03BA08). Die Vereinbarung läuft vom 01.04.2026 bis zum 31.03.2027, mit einer Verlängerungsoption um 12 Monate. Es handelt sich um ein Zulassungsmodell, bei dem pharmazeutische Unternehmen jederzeit beitreten können, sofern sie die vertraglichen Anforderungen erfüllen. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt elektronisch per E-Mail an die DAK-Gesundheit. Das Verfahren ist nicht als klassisches Vergabeverfahren im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU zu verstehen, sondern dient der Transparenz bei der Rabattvertragsgestaltung.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Ciclesonid (ATC R03BA08) für die DAK-Gesundheit. Ziel ist der Abschluss von Rahmenrabattverträgen mit pharmazeutischen Unternehmen zur Versorgung gesetzlich Versicherter.
Besondere Bedingungen