Bekanntmachungs-ID: 5dabf5ec-4c6c-4051-9457-cdc3f5d54478
Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller
Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.
"Tender Zen ist eine riesige Hilfe und macht die Analyse so viel einfacher."
Das Polizeipräsidium Köln schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Bergung und den Transport von Leichen und Leichenteilen aus. Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen sowie den Transport zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder Bonn, abhängig von der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft. Die Ausschreibung ist in mehrere Lose unterteilt, die verschiedene Polizeiinspektionen und Autobahnpolizeiwachen abdecken. Bieter müssen ihre Eignung durch Nachweise zur Betriebshaftpflichtversicherung, zum Fuhrpark und zur Mitarbeiterqualifikation belegen. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate mit einer Verlängerungsoption um 2 Jahre.
Rahmenvereinbarung über die Bergung und den Transport von Leichen und Leichenteilen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Köln. Die Dienstleistung umfasst die Bergung und den Transport zu den Instituten für Rechtsmedizin in Köln oder Bonn.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.