Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 5de7ebc4-fc31-4746-9a89-ce9a2039643c

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Tender Zen hilft uns, relevante Ausschreibungen zu entdecken, die wir sonst verpasst hätten."

RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Fragen
in 20T
Abgabe
in 28T
Universität Bielefeld (Bielefeld)
Projektübersicht

Der Instandhaltungsvertrag der Hebeanlagen auf dem Campus der Universität Bielefeld. Aufrechterhaltung des Betriebs der Forschung und des Betriebs der Gebäude. Mittels Eigenerklärung sind folgende Unterlagen einzureichen: 324 EU 02-2024 - Angebotsschreiben, 521 EU 01-2023 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende, 523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket, 531 EU 10-2023 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung, 533a 02-2024 - Information Unterauftraege_Angebotsabgabe, 533b EU 02-2024 - Nachweis Unterauftragnehmer, 534a EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe, 534b EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe Haftung, CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter, 2025-12-05_AMEW_Vertrag_Instandhaltung Hebeanlagen_Campus_SH_HBA, 2025-12-05_Anlage 4_Preisblätter und Reaktionszeit. Die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Zahlungsabwicklung sind erforderlich. Die Laufzeit beginnt am Tag nach der Auftragserteilung und beträgt 2 Jahre. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Aufträgen ab 30.000 Euro netto vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einzuholen.

Instandhaltung des Betriebs der Forschung und des Betriebs der Gebäude. Aufrechterhaltung des Betriebs der Forschung und des Betriebs der Gebäude.

Standort Projekt
DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, alternativ eine Angabe nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem die Anbietenden ansässig sind.
  • Haftpflichtversicherung (betrieblich) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bewerber / Bieter, über eine marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung zu verfügen, die im Falle des Zuschlags auf Anfrage, unter Nennung des Versicherungsgebers sowie der Deckungssummen für Personen und Sachschäden sowie Vermögensschäden, nachgewiesen wird.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
  • Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 bis 5 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden. Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Die Frist zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur wird mindestens sieben Kalendertage betragen.
Originaltitel: Instandhaltung Hebeanlagen Campus
deen