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Der Instandhaltungsvertrag der Hebeanlagen auf dem Campus der Universität Bielefeld. Aufrechterhaltung des Betriebs der Forschung und des Betriebs der Gebäude. Mittels Eigenerklärung sind folgende Unterlagen einzureichen: 324 EU 02-2024 - Angebotsschreiben, 521 EU 01-2023 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende, 523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket, 531 EU 10-2023 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung, 533a 02-2024 - Information Unterauftraege_Angebotsabgabe, 533b EU 02-2024 - Nachweis Unterauftragnehmer, 534a EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe, 534b EU 02-2024 - Erklaerung Eignungsleihe Haftung, CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter, 2025-12-05_AMEW_Vertrag_Instandhaltung Hebeanlagen_Campus_SH_HBA, 2025-12-05_Anlage 4_Preisblätter und Reaktionszeit. Die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Zahlungsabwicklung sind erforderlich. Die Laufzeit beginnt am Tag nach der Auftragserteilung und beträgt 2 Jahre. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Aufträgen ab 30.000 Euro netto vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einzuholen.
Instandhaltung des Betriebs der Forschung und des Betriebs der Gebäude. Aufrechterhaltung des Betriebs der Forschung und des Betriebs der Gebäude.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen