Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 5T
Abgabe
in 20T
06295 Volkstedt
Zentrale Beschaffungsstelle für den Justizvollzug des Landes Sachsen-Anhalt (Halle (Saale))
Projektübersicht

Lieferung von 1 leichten Gefangenentransportwagen (leGTW) – einfache Ausführung für die JVA Volkstedt. Das Fahrzeug ist ein robuster Kleintransporter mit speziellen Sicherheitsvorkehrungen zur Verhinderung von Gefangenenausbrüchen und zur Überwachung während des Transports. Es bietet Sitzplätze für 1 Fahrer, 1 Beifahrer/Transportleiter und 6 Gefangene. Das Basisfahrzeug wird gemäß den Kriterien in der Leistungsbeschreibung aus- und umgebaut. Der Vertrag wird als Werklieferungsvertrag zwischen der JVA Volkstedt und dem erfolgreichen Bieter geschlossen. Die Auslieferung muss bis zum 30.11.2026 am Erfüllungsort erfolgen. Das Fahrzeug muss den Vorschriften entsprechen und zulassungsfähig sein.

Neubau eines leichten Gefangenentransportwagens. Robuster Kleintransporter mit Sicherheitsvorkehrungen. Für 1 Fahrer, 1 Beifahrer, 6 Gefangene.

Standort Projekt
Am Sandberg 11, 06295 Volkstedt, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 1.000.000,00 €
HOAI - Mindestens jeweils 1.000.000 € für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 10% der Gesamtvergütung des Vertrages, jedoch höchstens 100.000,- €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Nachweis der Befähigung zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit durch Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister
  • Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme
  • mindestens drei geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren
  • Zertifizierung nach ISO 9001 im Qualitätsmanagement
Technische Details
HOAI AG2AG8

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
  • Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
  • Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat.
  • Die Abgabe der Anlage „Eigenerklärung Sanktion Russland“ ist zwingende Voraussetzung.
  • Das Nachfordern von Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist nicht ausgeschlossen.
Originaltitel: Lieferung von 1 Gefangenentransportwagen (leGTW) - Ausbauvariante 2 - einfache Ausführung für die JVA Volkstedt
deen