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Beschaffung von Sirenenanlagen für verschiedene Ämter im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Die Ausschreibung ist in 49 Lose aufgeteilt. Es gibt keine Los- oder Zuschlagslimitierung. Die Förderung der Beschaffung unterliegt spezifischen Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein, deren technische Rahmenbedingungen zu beachten sind. Die Abrechnung erfolgt nach Leistungserbringung mit dem zuständigen Amt. Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Umrüstung und Errichtung von Sirenenanlagen in verschiedenen Ämtern im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Beachtung technischer Förderrichtlinien. Beschaffung erfolgt in 49 Losen ohne Los- oder Zuschlagslimitierung.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen