Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 5e6c4990-fc96-44ab-b0f5-df518ad28945

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Abgabe
in 32T
Vertragsbeginn
in 102T
69117 Heidelberg
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim und Heidelberg Dienstsitz Heidelberg (Heidelberg)
Projektübersicht

Das Projekt umfasst Zimmer- und Holzbauarbeiten im Dachgeschoss eines Gebäudes. Es beinhaltet den Aufbau von hinterlüfteten Schalungen, die Montage von Sandwichpaneelen, Dämm- und Abdichtungsarbeiten sowie Vordeckungen auf verschiedenen Dachkonstruktionen. Die Arbeiten sind Teil eines größeren Sanierungsprojekts im Bestand. Die Ausschreibung richtet sich an präqualifizierte oder vergleichbar geeignete Unternehmen.

Neubau einer 3-zügigen Grundschule. Passivhausstandard mit Holz-Hybrid-Bauweise. Mensa und Sporthalle integriert.

Standort Projekt
69117 Heidelberg, DEU
Finanzen
Projektwert 294.117,65 €
Geschätztes Honorar 294.117,65 €
HOAI - ---
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Originaltitel: HD, Uni, UB Geb. 2130, San. Dachgeschoss mit Fassade sowie TA (2. Teil) (6.BA) Zimmer- und Holzbauarbeiten Ost
deen