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Die AOK Nordost schreibt den Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open House-Verfahrens aus. Das Verfahren ermöglicht pharmazeutischen Unternehmen den jederzeitigen Beitritt zu einheitlichen Vertragskonditionen. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne Exklusivität. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 23 Monate, wobei der früheste Vertragsbeginn der 01.06.2025 ist und die Verträge spätestens am 30.04.2027 enden. Die Teilnahme erfordert die Erfüllung spezifischer Anforderungen, darunter den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung und die Vorlage aktueller Unternehmensnachweise.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open House-Verfahrens durch die AOK Nordost.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen