Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 37T
Vertragsbeginn
in 184T
63654 Büdingen
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen- (Wiesbaden)
Projektübersicht

Die Ausschreibung betrifft die Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung in der Liegenschaft Amtsgericht Büdingen. Die gesamte Jahresreinigungsfläche beträgt ca. 607.000 m². Zum weiteren Leistungsumfang gehören Sonderreinigungen auf Abruf sowie Zellendesinfektionsreinigung. Die Vertragshaltende Stelle ist der Landesbetrieb Bau und Immobilien, Niederlassung Mitte. Die Laufzeit beträgt zunächst 3 Jahre mit Optionen zur Verlängerung um jeweils ein Jahr, maximal 7 Jahre.

Standort Projekt
Amtsgericht Büdingen, Stiegelwiese 1, 63654 Büdingen, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen: Auflistung mindestens zwei geeigneter Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Art der Leistung, Umfang, Empfänger, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse, Erbringungszeitraum. Eine Referenzangabe gilt als geeignet, wenn sie in Art dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht und vom Umfang her eine Mindestjahresreinigungsfläche von 580.000 m² aufweist. Alternativ kann das Erreichen der Gesamtjahresfläche auch durch Addition zweier Referenzangaben nachgewiesen werden, wenn die Leistungen im selben Leis-tungszeitraum (Dauer mind. 1 Jahr) erbracht wurden.
  • Eigenerklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbesondere Jugendarbeitsschutzgesetz)
  • Erklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
  • Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit der Beauftragung der Leistung dem AG zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine ZÜP durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen nach der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Originaltitel: UR, SR, Zellendesinfektion AG Büdingen
deen