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Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen, schreibt die Frühstücksverpflegung für die kombinierte Transit- und Abschiebungshafteinrichtung (kTA) am Flughafen München aus. Die Einrichtung verfügt über bis zu 49 Unterbringungsmöglichkeiten. Der Auftragnehmer übernimmt die regelmäßige Lieferung von Lebensmitteln, darunter Kaltverpflegung, Getränke und Verpflegungsbeutel. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren. Die Höchstmengen basieren auf einer Vollauslastung der Einrichtung.
Versorgung der in der kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung (kTA) am Flughafen München untergebrachten Personen mit Frühstücksverpflegung und Lebensmitteln.
Besondere Bedingungen