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Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für eine Vielzahl von Arzneimittelwirkstoffen (u.a. Adalimumab, Etanercept, Filgrastim, Infliximab, Mesalazin). Das Verfahren ist als Open-House-Verfahren konzipiert, das nicht dem klassischen Vergaberecht unterliegt. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können innerhalb des Zeitraums vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 Verträge schließen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate und endet einheitlich am 31.12.2027, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils sechs Monate. Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP).
Die AOK Baden-Württemberg schließt nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Arzneimittelwirkstoffe ab. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem pharmazeutische Unternehmer zu festgelegten Konditionen beitreten können.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen