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Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, nicht exklusive Rabattverträge zu Arzneimitteln abzuschließen. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.01.2026 und endet spätestens am 31.12.2027. Unternehmen müssen spezifische Qualifikationen erfüllen und Eigenerklärungen vorlegen. Das Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Die AOK kann den Beschaffungsbedarf anpassen. Es werden keine Verhandlungen geführt.
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen zu Arzneimitteln. Open-House-Verfahren mit verschiedenen Wirkstoffen. Laufzeit bis Ende 2027.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen