Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 5f65d8c7-5bf5-4084-9dd0-917b04347337

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
vor 4T
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Abgabe
in 8T
Vertragsbeginn
in 50T
19303 Dömitz
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat (Parchim)
Projektübersicht

Baumaßnahme Sanierung Modernisierung Schulgebäude. 2. Bauabschnitt Haus 3 Gymnasium Fritz Reuter. Metallbau- und Verglasungsarbeiten. Umfasst Fenster und Türen. Erneuerung Haustechnik und Aufzug. Arbeiten im Erd- und Obergeschoss. Baudauer ca. 4 Monate.

Schulgebäude Sanierung Modernisierung Metallbau Verglasung. Massivbauweise Putzfassade Satteldach. Teil 2. Bauabschnitt Gymnasium Realschule.

Standort Projekt
Roggenfelder Str. 30 A, 19303 Dömitz, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • - Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und aufgrund von Eintragungen im Wettbewerbsregister lt. WRegG und im Ausschlussregister lt. TVgG M-V - fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - fehlende Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), fehlende Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und fehlende Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: Landkreis Ludwigslust-Parchim - Gymnasiales Schulzentrum "Fritz Reuter", 2. BA - Modernisierung Haus 3, Los 231 Metallbau- und Verglasungsarbeiten, 19303 Dömitz
deen