Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 3T
Heute
Abgabe
in 29T
Vertragsbeginn
in 316T
79423 Heitersheim
Stadt Heitersheim (Heitersheim)
Projektübersicht

Neubau Feuerwehrhaus und Bauhof Heitersheim. Toranlagen für die beiden Massivgebäude. Sektionaltore mit ESG-Verglasung und Wärmeschutzanforderung. Spezifikationen für Bauhof- und Feuerwehr-Tore sind detailliert aufgeführt. Ausführung in mehreren Bauabschnitten.

Neubau Feuerwehrhaus und Bauhof. Massivbauweise mit Stahl-Industrie-Hallen. Toranlagen für Feuerwehrhaus und Bauhof.

Standort Projekt
79423 Heitersheim, DEU
Finanzen
Projektwert 326.519,00 €
Geschätztes Honorar 326.519,00 €
Nach RBBau
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden.
  • Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.).
  • Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw.
  • Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden.
Originaltitel: Neubau Feuerwehrhaus und Bauhof Heitersheim - Toranlagen
deen