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Preisabfrage für Harvesterdienstleistungen im Forstamt Pfälzer Rheinauen. Der Auftrag umfasst die Holzbereitstellung mit Harvester und Forwarder von insgesamt 19.161 Festmetern inklusive anfallender Zusatzarbeiten wie Zufällen und Vorrücken. Die Leistung ist in den Forstrevieren Lustadt, Rheinauen, Rülzheim, Modenbach, Schifferstadt und Speyer zu erbringen. Der Zeitraum der Maßnahme ist vom 17.08.2026 bis zum 19.12.2026 terminiert, wobei das Brennholz bis zum 30.11. verkaufsfertig zur Verfügung stehen soll. Es handelt sich um ein nichtoffenes Verfahren zur Preisabfrage unter Rahmenvertragspartnern.
Preisabfrage für Harvesterdienstleistungen im Forstamt Pfälzer Rheinauen. Holzbereitstellung mit Harvester und Forwarder von ca. 19.161 Festmetern inklusive Zusatzarbeiten wie Zufällen und Vorrücken in verschiedenen Forstrevieren.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
Die Bestände sind sehr stark differenziert. Stückmassen von etwa 0,2 bis 2,0 Fm bei der Kiefer sind eher die Regel als die Ausnahme. Empfohlen wird daher eine Kombination aus motormanueller Aufarbeitung mit Rückemaschine in den stärkeren Bestandesbereichen sowie dem Einsatz von Harvester und Rückezug in den dafür geeigneten Bereichen. Der Beginn der Maßnahme wurde explizit so gewählt, dass das Brennholz bis zum 30.11. den Gemeinden verkaufsfertig zur Verfügung steht. Dies entspricht den ausdrücklichen Wunsch der beteiligten Gemeinden.
in der Hauptsache Entnahme von bereits abgestorbenen oder absterbenden Kiefern. Gassen sind nur teilweise vorhanden. Zum Teil müssen sie neu angelegt werden. Auf Grund des hohen Totholzanteil in den Beständen wird auf das Zufällen verzichtet.
Beim Laubholz handelt es sich überwiegend um Esche und Ahorn. Der Beginn der Maßnahme wurde so terminiert, dass das Laubholz (Brennholz) bis zum 30.11. aufgearbeitet , gerückt und verkaufsfertig zur Verfügung stehen sollte.
Der Beginn der Maßnahme wurde so terminiert, dass das anfallende Brennholz bis zum 30.11. den Gemeinden verkaufsfertig zur Verfügung stehen sollte. Dies entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der beteiligten Gemeinden.