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Der Landkreis Berchtesgadener Land schreibt die Erfassung, Übernahme und stoffliche Verwertung von Nichtverpackungskunststoffen (NVK) für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.08.2029 aus. Der Vertrag beinhaltet eine automatische Verlängerungsoption bis maximal 31.08.2031. Bieter müssen ihre Eignung durch entsprechende Nachweise, insbesondere als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG, belegen. Die Einreichung der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.
Erfassung, Übernahme und stoffliche Verwertung von Nichtverpackungskunststoffen (NVK) aus dem Landkreis Berchtesgadener Land für den Zeitraum 2027 bis 2029.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen