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Die Techniker Krankenkasse (TK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Epoetin theta zu schließen. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem keine individuellen Verhandlungen geführt werden und einheitliche Konditionen gelten. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend ab dem 01.07.2026 bis zum 30.06.2028. Ein Beitritt ist für qualifizierte pharmazeutische Unternehmer jederzeit während der Laufzeit möglich. Die TK sichert keine Exklusivität zu.
Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Epoetin theta im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch die Techniker Krankenkasse.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen