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Putzarbeiten Innen. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – insbesondere hinsichtlich des Tarifentgelts -, die bei der Erstellung des Angebots sowie bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen sind, siehe Vergabeunterlagen. Die Vergabe des Auftrags erfolgt unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Diese steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel durch den Zuwendungsgeber. Sollte die Finanzierung des Projekts nicht oder nicht in der erforderlichen Höhe gesichert werden, behält sich der Auftraggeber vor, das Verfahren vor Zuschlagserteilung aufzuheben, zu ändern oder aufzuschieben. Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 GWB erfolgt ein zwingender Ausschluss des Bieters. Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 124 GWB entscheidet der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über den Verbleib oder Ausschluss des Bieters im Verfahren. Es werden ausschließlich Unterlagen nachgefordert, die nicht die Bewertung auf Grundlage der Zuschlagskriterien betreffen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 6 EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A) ist durch geeignete Referenzen nachzuweisen (§ 6 a EU Nr. 3 a) VOB/A). Die Eignung ist durch folgende spezifische Referenzprojekte nachzuweisen: Zwei Referenzen für Putzarbeiten Innen im Denkmalschutzobjekt (Mindestwert je Projekt: 67.000 € netto). Die Bauleistungen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellt worden sein. Die Referenzen müssen zwingend folgende Angaben enthalten, anderenfalls wird die Referenz nicht berücksichtigt: Auftraggeber: Firmenname/Bezeichnung sowie Ansprechperson mit Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) Bauvorhaben: Bezeichnung, Ort und Art des Projektes Fertigstellungszeitpunkt: (Monat/Jahr) Auftragswert: Netto-Bausumme in EUR Leistungsbeschreibung: Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen Personal: Anzahl eingesetzter eigener Mitarbeiter (MA) Die o.g. Angaben sind zwingend in die als Anlage beigefügte Excel-Datei „TBZ_Referenzen Firmen_Putzarbeiten Innen“ einzutragen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Putzarbeiten Innen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen