Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 22T
Abgabe
in 30T
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (Eschborn)
Projektübersicht

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Untersuchungen von Betrugsverdachtsfällen (Sonderprüfungen/Fraud-Investigations) und Prozessprüfungen. Abdeckung von Kapazitätsspitzen oder Nutzung externen Know-hows. Internationale Prüfungsstandards sind einzuhalten. Joint Audits mit gemischten Prüfungsteams sind möglich. Transfer von Fach- und Methodenwissen von AN zur AG wird angestrebt. Prüfungen können Reisen in fragile Staaten und Krisenländer erfordern. Untersuchung von Betrugsverdachtsfällen: Sachverhaltsaufklärung, Kostenabrechnung, Schadensbestimmung, Identifizierung und Dokumentation von Regelverstößen. Forensische Untersuchungen, IT-gestützte Dokumentenanalysen, Interviews, Hintergrundrecherchen möglich. Handlungsempfehlungen zur Verbesserung von Kontrollen und Prozessen, insbesondere Fraud-Prävention. Fokus auf Geschäftsprozesse in der Außenstruktur der GIZ. Prozessprüfungen: Analyse von Unterstützungs-, Kontroll- und Veränderungsprozessen auf Wirksamkeit und Effizienz. Analyse des IKS. Vorrangig im Inland. Mögliche Prüfbereiche: Personal, Finanzen, Verträge, Beschaffung, Finanzierungen, Gebäudeverwaltung, Compliance, IKS, Datenschutz, Risikomanagement.

Rahmenvereinbarung für Prozessprüfungen und Betrugsverdachtsfälle. Durchführung von Untersuchungen von Betrugsverdachtsfällen (Sonderprüfungen, Fraud-Investigations). Prozessprüfungen zur Abdeckung von Kapazitätsspitzen. Externe Expertise für interne Prüfungen.

Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Öffentlich bestellte*r Wirtschaftsprüfer*in
  • Sprachkenntnisse in Deutsch, C1
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
  • Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
Originaltitel: 81322860 - Rahmenvereinbarung - Durchführung von Prozessprüfungen sowie Untersuchungen von Betrugsverdachtsfällen (Sonderprüfungen, Fraud-Investigations)
deen