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Der Planungsumfang umfasst die Sanierung von zwei Flügeln: Umbau und Modernisierung des Künstlerhauses / Bettenhauses und die Sanierung von Teilen des Neuen Flügels inklusive Erneuerung der mobilen Ausstattung des Künstlerhauses, siehe hierzu auch die Datei Aufgabenstellung und 202509_Plansatz_Bearbeitungsgrenzen.pdf. In 2024 wurde als Grundlage der Planung ein Raumbedarfsprogramm der MKR (MusikKulturRheinsberg) genehmigt. Darauf basierend wurde ein Bedarfsprogramm (Stand 05.05.2025) erstellt und mit Datum vom 14.05.2025 genehmigt. Schwerpunkt der Sanierung des Künstlerhauses ist die Sanierung der Zimmer mit neuen Bädern und neuer Ausstattung der Zimmer, da die intensive Nutzung dies nach 20 Jahren erfordert. In insgesamt 11 Zimmern zum Hof wird die Bettenanzahl von 2-Bettzimmern auf 3-Bettzimmer erhöht und damit die Bettenanzahl insgesamt um 11 auf 93 Betten erhöht. Die Sanierung im Gästehaus soll geschossweise erfolgen. Ggf. erforderliche Ausweichquartiere sind nicht Gegenstand des Bauvorhabens. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Sanierung der Installationen Elektrik, Heizung und Sanitär im Neuen Flügel. Die technische Installation im Bestand ist baulich aus der Zeit vor 1990 und entspricht nicht den heute gültigen Anforderungen und muss dringend saniert werden. Die Raumoberflächen werden anschließend wiederhergestellt und wenn (finanziell) möglich auch restauriert mit bauzeitlichen Wandfassungen (EG), alternativ wird der Bestand maskiert und für eine spätere Restaurierung erhalten und vereinfacht instandgesetzt (1. OG). Holzeinbauten wie Türen und Treppen werden grundsaniert. Die Fenster im EG des Neuen Flügel werden denkmalgerecht saniert. Die Sanierung im Neuen Flügel erfolgt ausgehend vom Keller zunächst im EG und anschließend im OG. Um eventuelle Kostensteigerungen oder Risiken abzudecken, kann ggf. die Restaurierung der Wandoberflächen, Decken, Kaminachsen und die Erneuerung der Fenster im Neuen Flügel (EG) zurückgestellt werden. Im Kopfbereich des EG Neuer Flügel werden künftig alle Notenarchive und die Bibliothek zusammengefasst. Hier befindet sich zukünftig auch das Büro des Bildungsreferenten. Im Eingangsbereich des Neuen Flügels, auch Haupteingang der Musikschule, befindet sich das Eventmanagement und Ticketing. Im OG bleibt die Nutzung mit Probenräumen unverändert. Nicht vorgesehen sind Maßnahmen an der Fassade oder den Fenstern des Künstlerhauses, wie auch nicht an den übrigen Teilen des Kavalierhauses (Hauptflügel, Marktflügel). Nur im EG des Neuen Flügels ist im Zusammenhang mit den neuen Wandoberflächen der Austausch der Verbundfenster gegen Kastenfenster geplant. In den noch unsanierten, denkmalgeschützten Teilen des Neuen Flügels im EG und OG ist vor allem die Elektroinstallation bei maximalem Erhalt der historischen Raumoberflächen zu modernisieren. Im EG werden darüber hinaus auch die alten Installationsleitungen für Waschbecken zurück gebaut. Die vorhandene Raumdisposition und Raumerschließung sollen möglichst nur in geringem Umfang verändert werden. Dabei ist mit Rücksicht auf die denkmalgeschützte Bausubstanz entsprechend umsichtig zu planen und vorzugehen. Der laufende Betrieb der MKR ist nach Möglichkeit nicht durch die Baumaßnahmen zu stören. Ergänzend zur Planung und Baudurchführung durch die koordinierende Objektplaner werden weitere Fachplaner im Planungsprozess hinzugezogen werden. Dies werden u.a. sein: Fachplanung Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung. Innerhalb des Neuen Flügel (19.JH.) liegen bisher unbekannte Schadstoffbelastungen vor. Die Dekontaminierung soll auf Grundlage eines zu erstellenden Schadstoffgutachtens durch Maßnahmen, die im Zuge der Planung bestimmt werden, erfolgen. Bei der Sanierung sind in besonderem Maß die Belange des baulichen Denkmalschutzes zu beachten, alle Maßnahmen sind im Vorfeld der Ausführung und im Fortschritt der einzelnen Planungsschritte mit der SPSG als Untere Denkmalschutzbehörde und dem Brandenburgischen Landesdenkmalamt als Obere Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Für den Abschluss der LP 2 besteht nachfolgende Terminvorgabe: Die Einreichung einer prüffähigen ES-Bau (nach RBBau 19.AT) bei der prüfenden Stelle muss zwingend innerhalb des Jahres 2026 erfolgen. Diese Terminierung versteht sich als essentieller Meilenstein für die Projektbearbeitung. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Frist droht der Entfall sämtlicher Projektförderungen und damit die Nichtrealisierbarkeit des Projektes. Als Budget stehen für die Gesamtbaumaßnahme 5.500.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung der Bedarfsplanung zur Verfügung. Die anrechenbaren Baukosten KG 300, 400 und 600 einschl. der mitzuverarbeitenden Bausubstanz betragen vorläufig (Angaben in EUR netto): 3.603.345,23 EUR