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Verfahren nach Konzessionsvergabeverordnung. Zweistufiges Verfahren, ausgerichtet an Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Ziel: Dekarbonisierung Wärmeversorgung Berlin durch Nutzung Erdwärme. Grundlage: Roadmap Tiefe Geothermie. Investitionshemmnisse beseitigen, Ausbau Tiefengeothermie beschleunigen. Land Berlin ist Inhaber bergrechtlicher Erlaubnis für Erdwärme, Sole, Lithium. Erlaubnis für 5 Jahre, verlängerbar. Möglichkeit zur Durchführung von Probebohrungen. Nachfolgend Antrag auf bergrechtliche Bewilligung. Nutzungsüberlassung von Rechten aus Erlaubnis an geeignetes Unternehmen. Unternehmen bohrt auf eigene Rechnung. Mindestens bis Lias bohren. Erfolgsfall: Beantragung Bewilligung, Nutzungsüberlassung. Nutzer errichtet Geothermieanlage, gewinnt Bodenschätze langfristig. Nutzer trägt Fündigkeitsrisiko. Erfüllung bergrechtlicher Anforderungen durch Nutzer. Zusammenarbeit Land Berlin und Nutzer bei Erfüllung bergrechtlicher Anforderungen. Konzessionsgeberin erhält Betriebsdaten.
Nutzungsüberlassung von Rechten aus bergrechtlicher Erlaubnis. Bohrungen bis mindestens Lias. Planung, Bau, Errichtung Geothermieanlage.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen