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Die IKK classic gibt bekannt, dass sie im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Das Verfahren umfasst eine Vielzahl von Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen. Ein Beitritt ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, sofern die Unterlagen fristgerecht eingereicht werden. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt postalisch oder per E-Mail an die IKK classic. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem bei Erfüllung der Spezifikationen ein umgehender Vertragsschluss ermöglicht wird.
Die IKK classic schließt mit geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens ab.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen