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Im Rahmen des geplanten Neubaus eines Radweges an der L 460 zwischen Schulenburg und der B 3 ist eine umfassende faunistische Kartierung sowie eine Biotoptypenkartierung durchzuführen. Die Untersuchungen erstrecken sich über einen ca. 3 km langen Planungsabschnitt mit einer Fläche von ca. 40 ha und müssen vier verschiedene Trassenvarianten berücksichtigen. Zu den Leistungen gehören die Erfassung von Brut- und Rastvögeln, Fledermausquartieren, Amphibienlaichgewässern sowie Feldhamstervorkommen. Die Ergebnisse sind in einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zusammenzuführen und fachlich zu erläutern. Die Biotoptypenkartierung erfolgt nach dem niedersächsischen Kartierschlüssel im Maßstab 1:1.000.
Faunistische Kartierung und Biotoptypenkartierung im Rahmen des Radwegneubaus an der L 460 zwischen Schulenburg und der B 3. Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags für vier verschiedene Trassenvarianten auf einer Fläche von ca. 40 ha.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen