Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 64d799e0-3f54-4fbe-937e-c04b44e8feb7

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RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Abgabe
in 41T
Vertragsbeginn
in 103T
Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt (Frankfurt am Main)
Projektübersicht

Ausschreibung zur Entsorgung und Verwertung biologisch abbaubarer Abfälle. Umfangreiche Beschreibung der Abfallarten: holziges Material, verunreinigtes Material, krautiges Material. Besondere Hinweise zu Tariftreue, Mindestentgelt und Sanktionen. Bieter müssen Referenzen nachweisen. Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb erforderlich. Umsatznachweise sind vorzulegen. Der Zuschlag erfolgt auf Basis des Preises. E-Vergabe und elektronische Rechnungsstellung sind vorgesehen. Das Projekt ist für kleine und mittlere Unternehmen geeignet.

Standort Projekt
DE
Finanzen
Projektwert 497.380,00 €
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
  • Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
  • Das Formblatt "Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz" ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen.
  • Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
  • Das Formblatt "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen.
  • Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Originaltitel: 67 - Entsorgung und Verwertung biologisch abbaubarer Abfälle - AVV 20 02 01
deen