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Die Kommunale Datenzentrale Mainz schreibt die Produktion von Wahl- und Abstimmungsbenachrichtigungen im Rahmen einer vierjährigen Rahmenvereinbarung aus. Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2030. Die Schätzmenge beträgt 10 Millionen Stück, die Höchstmenge 15 Millionen Stück, bei einer Mindestabnahmemenge von 320.000 Stück. Eine Öffnungsklausel ermöglicht die Nutzung durch weitere Kommunen in Rheinland-Pfalz. Die Bewertung der Angebote erfolgt zu gleichen Teilen (50/50) nach Preis und Qualität gemäß UfAB V.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Produktion von Wahl- und Abstimmungsbenachrichtigungen für die Landeshauptstadt Mainz im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030, mit Öffnungsklausel für weitere Kommunen in Rheinland-Pfalz.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen