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Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz erfolgt flexibel in den Landgerichtsbezirken Flensburg, Kiel, Itzehoe und Lübeck. Es werden mindestens 4 und maximal 10 Sicherheitskräfte benötigt, wobei pro Los eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr mit automatischer Verlängerung bis maximal 31. März 2031. Die Dienstleistung umfasst Einlasskontrollen, primär wochentags zwischen 08:00 und 16:00 Uhr.
Sicherheitsdienstleistungen zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei verschiedenen Gerichtsstandorten in Schleswig-Holstein ab dem 1. April 2027.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen