Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 66d4f094-d17d-40f2-ba39-065fd48a022f

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 35T
Vertragsbeginn
in 221T
65936 Frankfurt am Main
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) (Bonn)
Projektübersicht

Das ITZBund benötigt Consulting und Betreuung des IT-Verfahrens BSCW- Server. Ziel dieser Ausschreibung ist die Unterstützung für die Fachadministration der BSCW Server. Die spezifischen Rahmenbedingungen, die zu erbringenden Dienstleistungen sowie die Anforderungen an das Personal werden in den folgenden Kapiteln beschrieben. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind zwei Referenzen einzureichen, die bestimmten Kriterien genügen müssen. Zudem muss die Mindestlaufzeit von 12 Monaten und ein bestimmter Auftragswert oder Umfang eingehalten werden. Für die personelle Leistungsfähigkeit ist die Anzahl der technischen Fachkräfte anzugeben, wobei eine Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert ist. Das externe Unterstützungspersonal muss deutsche Sprachkenntnisse auf C1-Niveau, Bereitschaft zur Verpflichtung und Sicherheitsüberprüfung sowie Grundkenntnisse in der Ticketbearbeitung und im Multi-Stakeholder-Umfeld aufweisen.

Standort Projekt
65936 Frankfurt am Main, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C1 nach CEFR)
  • Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
  • Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
  • Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
  • Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Originaltitel: Rahmenvertrag Externe Unterstützung für den Bereich des IT-Verfahrens BSCW
deen