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Die AOK Rheinland/Hamburg schreibt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens den Abschluss nicht-exklusiver Vereinbarungen zur Lieferung und Abrechnung von Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V aus. Ziel ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit Verbandmitteln und PEG-Verbandsets. Das Verfahren steht allen geeigneten Unternehmen offen, die die Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einreichen. Es handelt sich um ein nicht-exklusives Modell ohne individuelle Vertragsverhandlungen, bei dem ein Beitritt jederzeit zu einheitlichen Konditionen möglich ist. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
Abschluss nicht-exklusiver Open-House-Verträge zur Lieferung und Abrechnung von Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen