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Die Grundschule Lützen ist die Grundschule im Grundzentrum. Sie bildet mit der auf dem gemeinsamen Gelände existierenden Freien Gesamtschule „Gustav- Adolf“ den Schulcampus Lützen. Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, zur Verfolgung der Ziele der Raumordnung und zum Ausbau des Schulcampus Lützen sowie zum Erhalt des Baudenkmals des ehemaligen Amtsgerichtes Lützen sind bauliche Maßnahmen am Gebäude Pestalozzistraße 2 in Lützen zwingend notwendig. Die Grundschule Lützen ist im denkmalgeschützten und sanierten Bau der Pestalozzistraße 4 in Lützen eingerichtet (Haus 1). Ziel ist es, den Standort der Grundschule Lützen als zweizügige Schule über alle 4 Klassenstufen auszubilden. Dabei soll das ehemalige Amtsgericht Lützen (Haus 2, Pestalozzistraße 2) als fester Bestandteil der Raumnutzungsplanung einbezogen und die Sanierungsmaßnahmen gesamtheitlich auf den Gebäudekomplex betrachtet werden. Ziel der energetischen Sanierung ist das Erreichen des KfW- Energieeffizienzhausstandard „Denkmal“. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der baulichen Hülle des ehemaligen Amtsgerichtes erfolgen in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Burgenlandkreises sowie des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie. Das im Jahr 1890 als Amtsgericht mit Gefängnistrakt erbaute Gebäude wurde 1947 - 1999 als höhere Schule bzw. Gymnasium genutzt. Das Gebäude ist als erster bekannter Gerichtsbau und erstes Gymnasium von besonderer Stadtgeschichtlicher Bedeutung. Das als Haus 2 der Grundschule Lützen bezeichnete Gebäude liegt auf dem Flurstück 379/88 auf dem Flur 2 der Gemarkung Lützen. Das Grundstück umfasst 1.418 m². Es ist mit den Merkmalen „auffälliger zweigeschossiger Backsteinbau mit Mittelrisalit, in Giebelmitte Kartusche, verzierte Fenstergewände, datiert 1899“ im Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt als Einzeldenkmal ausgewiesen. Es gehört zusammen mit dem Stadtkern zum ausgewiesenen Flächendenkmal. Daher steht auch eine Sanierung hinsichtlich des gestalterischen Erhalts des bauzeitlichen Zustands im Vordergrund, sodass die wesentlichen bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Randbedingungen aus der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzuleiten sind. Alle Maßnahmen zielen auf den Erhalt des Baudenkmals ab. Das ehemalige Amtsgericht Lützen besteht aus 3 Gebäudeteilen: dem Haupt-, dem Mittel- und dem Seitenflügel. Trockenbauarbeiten. Baustelleneinrichtung. GK Metall-Einfachständerwand, d=150 mm. Vorsatzschalen, in unterschiedlichen Höhen. Wandanschluss, Trennwand an Massivwände und Decken. Wandanschluss, Beplankung mit Trennfuge. Türöffnung herstellen. Deckenbekleidung - Bauart IV (Holzbalken) F90-B v.u. F90 Unterdecke mit vliesarmierten Gipsplatten Typ GM-FH2. Fugenlose Akustikdecke mit höhenversetzter Metall-UK mit umlaufenden Randfries ca. 100 mm. Freitragende Metallunterkonstruktion für Unterhangdecke. Fugenlose Akustikdecke, Quadratlochung mit 10 cm Randfries. Dämmung oberste Geschossdecke mit Steinwolle dämmen. Herstellen eines Laufbelages. Umlaufender Anschluss an Mauerwerk. Trockenestrich im 1. OG. Niveauausgleich mit Gebundener Schüttung bis 55 mm. Trockenestrich, d=30 mm, AWB3. Zulage dritte Lage verklebt, d=10 mm, AWB4. WC-Trennwandanlagen. Schamwand. Stundenlohnarbeiten. Abfrage Lohnsätze für Stundenlohnarbeiten.
Neubau einer 3-zügigen Grundschule. Passivhausstandard mit Holz-Hybrid-Bauweise. Mensa und Sporthalle integriert.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen