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Die DAK-Gesundheit beabsichtigt den Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Estradiol (ausschließlich Darreichungsform UTA/TAB), ATC G03CA03. Das Verfahren ist als Zulassungsmodell konzipiert, bei dem pharmazeutische Unternehmen jederzeit beitreten können. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.05.2026 und endet am 30.04.2028, zzgl. einer Verlängerungsoption von 12 Monaten. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt elektronisch per E-Mail. Es handelt sich um ein Verfahren außerhalb des klassischen Kartellvergaberechts, das jedoch zur Transparenz im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Estradiol (ausschließlich Darreichungsform UTA/TAB), ATC G03CA03. Die DAK-Gesundheit schließt Rahmenrabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmen ab, um eine diskriminierungsfreie Versorgung sicherzustellen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen