Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

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Abgabe
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95444 Bayreuth
Stadt Bayreuth Hauptamt (Bayreuth)
Projektübersicht

Die Stadt Bayreuth schreibt die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für mehrere Objekte aus. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 22 Lose, aufgeteilt in sechs Kategorien (A-F). Die detaillierte Beschreibung der zu reinigenden Objekte und Flächen ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Angebotsfrist endet am 23. April 2026 um 08:00 Uhr. Die Zuschlagskriterien sind Preis (60%) und Leistungsbewertung (40%). Die Vergabe erfolgt nach VgV und VOB/A. Es gibt keine Vorgaben zu EU-Fördermitteln oder zur Eignung von KMUs.

Die Stadt Bayreuth möchte im Rahmen dieser Ausschreibung die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für mehrere Objekte der Stadt Bayreuth vergeben. Die Objekte sind auch die Leistungsorte. Welches konkrete Objekt der Leistungsort für welches konkrete Los darstellt, ist der Leistungsbeschreibung und den Preisblättern zu entnehmen. Die Ausschreibung ist in sechs Kategorien und 22 Lose aufgeteilt.

Standort Projekt
95444 Bayreuth, DEU
Finanzen
Projektwert 5.580.000,00 €
Geschätztes Honorar 5.580.000,00 €
Nach RBBau
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
  • Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betref-fende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
  • Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
  • Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
  • Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Originaltitel: Vergabe der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für mehrere Objekte der Stadt Bayreuth
deen