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Der Ennepe-Ruhr-Kreis strebt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing bzw. Landesbesoldungsgesetz NRW an. Die Fahrräder sollen denjenigen Tarifbeschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TV-Fahrradleasing fallen, sowie den Beamtinnen und Beamten im Wege der Entgeltumwandlung zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen werden. Die Vereinbarung umfasst dabei auch Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen, insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement sowie die Bereitstellung eines Onlineportals. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 200 Fahrräder bei einer verbindlichen Höchstabnahmegrenze von 250 Fahrrädern. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre mit Verlängerungsoptionen auf bis zu vier Jahre.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing bzw. Landesbesoldungsgesetz NRW aus. Die Fahrräder sollen Tarifbeschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen werden. Der Auftrag umfasst zudem Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen sowie die Bereitstellung eines Onlineportals.
Anforderungen an den Bieter
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