Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 68c996c1-5025-4393-9219-c19af76a7bf8

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 29T
Fragen
vor 5T
Abgabe
vor 1T
Heute
Vertragsbeginn
in 39T
87509 Immenstadt im Allgäu
Stadt Immenstadt i. Allgäu (Immenstadt i. Allgäu)
Projektübersicht

Die Maßnahme umfasst folgende Leistungen: Herstellung eines Geh- und Radweges entlang der Sonthofener Straße. Sanierung des Asphaltoberbaus in der Sonthofener Straße. Herstellung eines Regenwasserkanal. Erdarbeiten für die Herstellung der Wasserleitung. Verlegung von Fernwärmeleitungen. Kanalerneuerung und Kanalsanierungen. Kleine und mittlere Unternehmen sind besonders geeignet. Die geplante Ausführung beginnt am 01.04.2026 und endet am 27.10.2027. Es wird eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) verlangt, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Das Angebot muss elektronisch eingereicht werden. Die Angebotsfrist endet am 20.02.2026 um 11:00 Uhr. Die Öffnung der Angebote findet am 20.02.2026 um 11:15 Uhr statt. Die Angebote sind 57 Tage gültig.

Herstellung eines Geh- und Radweges entlang der Sonthofener Straße. Sanierung des Asphaltoberbaus in der Sonthofener Straße. Herstellung eines Regenwasserkanal.

Standort Projekt
87509 Immenstadt im Allgäu, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Verkürzung der Angebotsfrist. Veröffentlichung einer Vorinformation zum Zwecke der Verkürzung der Angebotsfrist für 43 Kalendertage.
  • Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
  • Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: Straßenbau, Kanalbau, Kanalsanierung, Fernwärme
deen