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Die Techniker Krankenkasse (TK), die HEK - Hanseatische Krankenkasse und die Handelskrankenkasse (hkk) schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe und Arzneimittel aus. Ziel ist der Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern, um die Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate. Ein Beitritt zu diesem Verfahren ist für geeignete pharmazeutische Unternehmer während der gesamten Laufzeit jederzeit möglich. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt; es gelten einheitliche Konditionen.
Open-House-Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Arzneimittel zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung durch die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen