Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 29T
Vertragsbeginn
in 199T
49143 Osnabrück
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen (Hamm)
Projektübersicht

Objektplanung Gebäude, LP 1-9, für den Neubau einer Werkstatt- & KFZ-Halle auf der AM Osnabrück. Die Projektlaufzeit beträgt 21 Monate. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren. Es sind Nachweise über vergleichbare Leistungen, die Qualifikation von Führungskräften und Fachkräften, die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl, die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte, geplante Unterauftragsvergaben, eine Berufshaftpflichtversicherung sowie Angaben zum Umsatz gefordert. Der Mindestjahresumsatz beträgt 600.000 € netto. Die Frist für die Angebotsabgabe ist der 28.04.2026.

Neubau einer Werkstatt- und KFZ-Halle. Objektplanung Gebäude LP 1-9. Standort AM Osnabrück.

Standort Projekt
Lüstringer Straße 39, 49143 Osnabrück, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 600.000,00 €
HOAI - Mindestjahresumsatz 600.000 €/a netto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen für Objektplanung Gebäude LP 1-9 von Autobahnmeistereien oder KFZ-Werkstatthalle oder Feuerwehrgerätehaus oder ähnliches (mind. 2)
  • Referenzen zur örtlichen Bauüberwachung im Hochbau von Autobahnmeistereien oder KFZ-Werkstatthalle oder Feuerwehrgerätehaus oder ähnliches (mind. 2)
  • Projektleitung: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen mit mind. 10 Jahren Berufserfahrung in der Leitung von Hochbauten.
  • Stellvertretende Projektleitung: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen mit mind. 6 Jahren Berufserfahrung in der Leitung von Hochbauten.
  • Fachkraft Objektplanung Gebäude: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Ingenieurbauwesen mit mind. 6 Jahren Berufserfahrung im Schwerpunkt Hochbau.
  • Stellvertretende Objektplanung Gebäude: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Ingenieurbauwesen mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung im Schwerpunkt Hochbau.
  • Fachkraft Bauüberwachung: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Ingenieurbauwesen mit mind. 6 Jahren Berufserfahrung in der örtlichen Bauüberwachung mit Schwerpunkt Hochbau.
  • Stellvertretende Bauüberwachung: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Ingenieurbauwesen mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung in der örtlichen Bauüberwachung mit Schwerpunkt Hochbau.
  • Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren: mind. 3 Architekten/Ingenieure.
  • Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden: mind. 1,5 Mio. €, für sonstige Schäden: mind. 1,00 Mio. €, Maximierung mind. das 2-fache pro Jahr.
  • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (letzte drei Geschäftsjahre) bezogen auf vergleichbare freiberufliche Leistungen.

Rollenqualifikationen

  • Projektleitung: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen mit der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in der Leitung von Hochbauten.
  • Stellvertretende Projektleitung: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen mit der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in mit mindestens 6 Jahren Berufserfahrung in der Leitung von Hochbauten.
  • Fachkraft Objektplanung Gebäude: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Ingenieurbauwesen mit der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in oder gleichwertig mit mindestens 6 Jahren Berufserfahrung mit dem Schwerpunkt Hochbau.
  • Stellvertretende Objektplanung Gebäude: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Ingenieurbauwesen mit der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in oder gleichwertig mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung mit dem Schwerpunkt Hochbau.
  • Fachkraft Bauüberwachung: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Ingenieurbauwesen mit der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in oder gleichwertig mit mindestens 6 Jahren Berufserfahrung in der örtlichen Bauüberwachung mit dem Schwerpunkt Hochbau.
  • Stellvertretende Bauüberwachung: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Ingenieurbauwesen mit der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in oder gleichwertig mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der örtlichen Bauüberwachung mit dem Schwerpunkt Hochbau.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen über die Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
  • Mindeststandard: 2 Referenzen für Objektplanung Gebäude LP 1-9 von Autobahnmeistereien oder KFZ-Werkstatthalle oder Feuerwehrgerätehaus oder ähnliches, 2 Referenzen zur örtlichen Bauüberwachung im Hochbau von Autobahnmeistereien oder KFZ-Werkstatthalle oder Feuerwehrgerätehaus oder ähnliches.
  • Die Projektleitung darf nicht identisch sein mit der benannten Person für die Objektplanung oder der Bauüberwachung.
  • Alle o.g. Personen müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
  • Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
  • Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung mit Angaben zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
  • Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
  • Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung mit Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Mindeststandard: mind. 3 Architekten/Ingenieure im Jahresdurchschnitt.
  • Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung mit Angaben über die durchschnittliche Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
  • Mit dem Angebot einzureichen: Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
  • Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung und Nachweis darüber, dass eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1,00 Mio. € besteht. Es ist zu bestätigen, dass die Maximierung mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt.
  • Mit dem Angebot einzureichen: Klarstellend wird auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben.
  • Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er freiberufliche Leistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindeststandard: Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich dieses Auftrags beträgt 600.000 €/a netto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
  • Mit dem Angebot einzureichen: Erklärung, dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (1), (2), (3) VgV bzw. § 44 VgV besitzt.
  • Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
  • Elektronische Bestellungen und Zahlungen sind zulässig.
  • Elektronische Kataloge sind nicht zulässig.
  • Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
  • Ausschlussgründe gemäß § 123, § 124 GWB sind zu prüfen und ggf. Nachweise zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen.
Originaltitel: Objektplanung Gebäude, LP 1-9
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