Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
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Abgabe
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Vertragsbeginn
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95158 Kirchenlamitz
Zentrale Vergabestelle (Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
Projektübersicht

Vergabe von Fensterarbeiten. Projektstandort ist Kirchenlamitz, 95158. Die geplante Ausführungszeit ist vom 05.10.2026 bis 06.11.2026. Die Angebotsfrist endet am 27.03.2026 um 11:00 Uhr. Die Submission findet ebenfalls am 27.03.2026 um 11:00 Uhr statt. Es handelt sich um eine offene Verfahrensart. Elektronische Einreichung von Angeboten ist erforderlich. Eine gestaffelte Vergabe ist nicht gestattet. Die Kriterien für die Eignung zur Berufsausübung, technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind maßgeblich. Der Angebotspreis hat eine Gewichtung von 100%. Nachweise zur Eignung können nachgefordert werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 60 Tage.

Leistungsverzeichnis für Fensterarbeiten. Beschreibung des Bauwerks/Objekts für Embedding-Suche. Fokus auf: Gebäudeart, Nutzung, Besonderheiten.

Standort Projekt
95158 Kirchenlamitz, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Nachgefordert werden können u.a. Nachweise zur Eignung (Formblatt 124 und die dort geforderten Nachweise) sowie Erklärungen und Angaben mittels Formblätter 127, 221/222, 223, 234, 235, 236.
  • Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
  • Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
  • Hat der Auftraggeber die Auftragsverertung im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Originaltitel: Fensterarbeiten
deen