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Die Gemeinde Seehausen am Staffelsee schreibt eine Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes aus. Grundlage ist die Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Der Auftrag umfasst die Bestimmung eines Netzbetreibers für die Erschließung von 23 Adressen. Die Wertung erfolgt primär anhand der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (85%), gefolgt von der Realisierungszeit (10%) und der Qualität der technischen Umsetzung (5%).
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes nach § 5 Gigabit-Rahmenregelung des Bundes. Ziel ist die Bestimmung eines Netzbetreibers für die Erschließung von 23 Adressen im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen