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Die Techniker Krankenkasse und weitere beteiligte Krankenkassen schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Etanercept aus. Ziel ist der Abschluss von Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern, die die geforderten Zulassungs- und Qualitätskriterien erfüllen. Es handelt sich um ein Verfahren ohne Exklusivität, bei dem ein Beitritt während der gesamten Vertragslaufzeit vom 01.10.2025 bis zum 30.09.2027 möglich ist. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt; es gelten einheitliche Konditionen für alle Vertragspartner.
Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Etanercept im Rahmen eines Open-House-Verfahrens für verschiedene gesetzliche Krankenkassen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen