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Es erfolgt die Prüfung der Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A. Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt: dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Nachweisführung zur Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage beim Wettbewerbsregister machen (soweit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Abfrage entsprechend den Vorgaben des § 6 WRegG vorliegen). Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG sind öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 1 bis 3 GWB verpflichtet, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer, vor Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, Eintragungen gespeichert sind. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. Es erfolgt die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 22.04.2020 und der Novellierung vom 01.12.2022: § 8 ILO-Kernarbeitsnormen, § 9 Mindeststundenentgelt/Tariftreue, § 11 Besondere Ausführungsbedingungen, § 12 Umweltverträglichkeit, § 13 Frauenförderung, § 14 Verhinderung von Benachteiligungen, § 15 Vertragsbedingungen. Eignung zur Berufsausübung: Der Bieter hat die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Nachweisführung der Eignung: Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index abrufbar. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.H F angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die konkret angegebenen Bescheinigungen innerhalb von max. 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber /Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.H F oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Absatz 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Absatz 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend den geforderten Nachweisen auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 VOB/A vorliegen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; Angabe der technischen Fachkräfte, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind undjenigen, die bei dieser Baumaßnahme eingesetzt werden, insbesondere der Nachweis der Fachkunde des einzusetzenden Personals nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird. Nachweisführung der Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen. Mindeststandards: Es sind mindestens 3 Referenzen mit einer Mindestauftragshöhe von 300.000 € aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, vorzulegen. (gem. Vorgaben in V 124.H F) -Nachweis über mindestens 5 gewerbliche Arbeitnehmer ohne Verwaltungs- und technisches Personal, die jahresdurchschnittlich in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigt waren. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird. Nachweisführung der Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen. Mindeststandard: Es ist ein Jahresumsatz von mind. 0,7 Mill. € brutto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Maßnahmen der Qualitätssicherung während der Bauausführung: Einreichung von Qualifikationsnachweisen für den Bauleiter*In sowie Eigenerklärung zu mindestens 5- jähriger Tätigkeit als Bauleiter*In. Es ist eine Eigenerklärung der/s für den Einsatz vorgesehenen BauleiterIn über gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift einzureichen. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, geforderte Mindestversicherungshöhe: 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden.
Mensa Sanitärtechnik Waschtisch 11 St. WC 15 St. Urinal 7 St. Ausgussbecken 2 St. Bodenablauf 5 St. Abwasserrohr 181 m Flachdachdurchführung 7 St. Edelstahl Rohrleitung 374 m Frischwasserstation 2 St. Wartung Heizungstechnik Vor- und Rücklaufverteiler 1 St. Stahlrohr 792 m Rohrradiator 16 St. Bankradiator 10 St. Wartung
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen