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Die Handelkrankenkasse (hkk) schreibt einen Rahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung aus. Ziel ist die zeitlich befristete Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemäß AÜG zur Deckung kurzfristiger Personalbedarfe. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten mit Verlängerungsoptionen. Die Vergabe erfolgt an mehrere Rahmenvertragspartner. Bieter müssen ihre Eignung durch Referenzprojekte, Umsatznachweise und Versicherungsnachweise belegen. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu gleichen Teilen aus Qualität und Preis zusammen.
Abschluss von Rahmenverträgen mit mehreren Partnern zur zeitlich befristeten Überlassung von Arbeitnehmern gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zur Deckung kurzfristiger Personalbedarfe der Handelkrankenkasse (hkk).
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
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Bekanntmachungs-ID: 6dc45090-e59e-4710-870f-72379273dff7