Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 22T
Fragen
vor 3T
Heute
Abgabe
in 11T
Vertragsbeginn
in 339T
17489 Greifswald
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der Landrat (Greifswald)
Projektübersicht

Es wird ein 3-geschossiges Gebäude aus Stahlbeton errichtet. Die Fassade im EG und 1.OG ist kerngedämmt mit Verblendmauerwerk. Das 2.OG erhält eine hinterlüftete Metallfassade. Das Dach ist ein Flachdach mit PV und Dachbegrünung. Es gibt auch ein Satteldach mit geringer Neigung. Beide Dächer sind begrünt. Die BGF beträgt ca. 4.550 qm. Die Gebäudeabmessung ist ca. 62,5 m x 24,0 m. Dies beinhaltet die Installation von Holzwerkstofftüren mit HPL-Oberflächen und Holzumfassungszargen.

Neubau eines Gefahrenabwehrzentrums. 3-geschossiges Gebäude aus Stahlbeton. Kerngedämmte Fassade mit Verblendmauerwerk im EG und 1.OG. Hinterlüftete Metallfassade im 2.OG. Flachdach mit PV und extensiver Dachbegrünung. Satteldach unter 5 Grad ebenfalls begrünt.

Standort Projekt
Feldstraße 85a, 17489 Greifswald, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 60,00 €
Nach RBBau - Die Angebotsfrist endet am 04.03.2026, 09:00 Uhr. Die Angebotsöffnung findet am 04.03.2026 um 09:05 Uhr statt.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
  • (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
  • Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
  • (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • (1) bis (3) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
  • § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Originaltitel: GAZ - Los 30 (Holzwerkstofftüren mit HPL-Oberfläche und Holzumfassungszargen)
deen