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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit Wirtschaftsteilnehmern pro Los abzuschließen. Dies betrifft die Beschaffung von medizinischem Sachbedarf. Die Abrufe erfolgen durch gesonderte Einzelaufträge. Die Bedingungen des Vertrages liegen zugrunde. Der Umfang und Leistungszeitraum werden konkretisiert. Eine Bemusterung aller Produkte ist vorgesehen und fließt in die Bewertung ein. Bieter müssen kostenlose Muster liefern. Die Muster müssen gekennzeichnet sein und fristgerecht geliefert werden. Bei Nichteinhaltung erfolgt Ausschluss. Die Muster werden nur für Lose 6 und 7 zurückgegeben. Von Bemusterung wird abgesehen, wenn Angebote zwingend ausgeschlossen werden müssen. Testmuster müssen eindeutig deklariert werden.
Rahmenvereinbarung für medizinischen Sachbedarf. LWL schließt Rahmenvertrag mit Wirtschaftsteilnehmern pro Los ab. Beschaffung von medizinischem Sachbedarf.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen