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Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) schreibt die Sachverständigenprüfung für Technische Anlagen aus. Der technische Zustand der Technischen Gebäudeausrüstung der Dienstliegenschaft (u. a. RLT, NRA, MRA) ist auf gesetzlicher Grundlage durch unabhängige, qualifizierte und fachlich anerkannte Sachverständige zu begutachten, bewerten und dokumentieren. Die Laufzeit beträgt 3 Jahre mit einer Option auf Nachprüfungen im 4. Jahr. Bieter müssen ihre wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit durch Referenzen, Mindestumsätze und eine ausreichende Anzahl an qualifizierten Sachverständigen nachweisen.
Sachverständigenprüfung für Technische Anlagen der Dienstliegenschaft, insbesondere RLT, NRA und MRA, zur Begutachtung, Bewertung und Dokumentation des technischen Zustands.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen