Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
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Vertragsbeginn
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Stadt Boizenburg/Elbe - Der Bürgermeister (Boizenburg/Elbe)
Projektübersicht

Rahmenvereinbarung für Reinigung, Inspektion, Druckprüfung von Abwasseranlagen sowie Abfuhr von Kleinkläranlagen/abflusslosen Sammelgruben. Leistungen im Stadtgebiet Boizenburg/Elbe vom 15.06.2026 bis 31.05.2029. Option auf einjährige Verlängerung. Reinigung von Schmutz-/Regenwasserkanälen, Straßenabläufen. Optische Inspektion. Druckprüfungen bei Neubau. Abfuhr von Kleinkläranlagen/Sammelgruben. Entsorgung von Spül- und Räumgut. Eignungsnachweise erforderlich: Betriebshaftpflichtversicherung, Fachbetriebszertifizierung.

Rahmenvereinbarung für Reinigung, Inspektion, Druckprüfung von Abwasseranlagen sowie Abfuhr von Kleinkläranlagen/abflusslosen Sammelgruben.

Standort Projekt
Boizenburg, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
  • Nachweis Güteschutz Kanalbau I, R, D
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
  • 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
  • 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: Stadt Boizenburg / Elbe - Rahmenvereinbarung für Reinigung, Inspektion, Druckprüfung von Abwasseranlagen sowie Abfuhr von Kleinkläranlagen/abflusslosen Sammelgruben
deen