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Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen für Sekundärprävention. Angebot "Gesunder Rücken" der AOK PLUS. Erbringung von Gesundheitsleistungen gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Jedes qualifizierte Unternehmen erhält eine Rahmenvereinbarung. Abnahmemenge unbekannt, keine Mindestabnahme garantiert. Teilnahmeunterlagen über Vergabeportal DTVP abrufen und einreichen. Frist für Einreichung: 22.04.2026. Mögliche weitere Teilnahmemöglichkeit. Leistungsbeginn ca. 3 Monate nach Fristablauf. Rahmenvereinbarung endet spätestens 31.12.2029. Vorzeitige Beendigung bei Nichterfüllung möglich. Fragen über Kommunikationsmodul einreichen, Antworten werden anonymisiert geteilt.
Nicht-exklusive Rahmenvereinbarungen für Sekundärprävention. "Gesunder Rücken" Angebot der AOK PLUS. Erbringung von Gesundheitsleistungen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen