Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 71a84c7d-bf0b-4b01-b5b9-81f0ac592af5

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 114T
Heute
Vertragsbeginn
in 8T
Abgabe
in 694T
80335 München
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern (München)
Standort Projekt
Seidlstraße 7-11, 80335 München, DEU
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Leistung wird im Wege eines Open-House Verfahrens vergeben.
  • Der Rahmenvertrag tritt erstmals zum 01.03.2026 in Kraft und endet vorbehaltlich der vertraglichen Verlängerungsoption am 29.02.2028.
  • Um der Vielfalt der potenziellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem Unternehmen, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, während der gesamten Vertragslaufzeit der Beitritt zum Rahmenvertrag zu den gleichen Bedingungen ermöglicht.
  • Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind per Nachricht über die Vergabeplattform an die unter Ziff. 1.1. genannte Kontaktstelle zu richten.
  • Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
  • Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziff. 5.1.11 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
  • Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts.
  • Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
  • In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt.
  • Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet.
  • Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen.
  • Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft.
  • Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
  • Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen.
  • Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat.
  • Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
  • Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmalig zum 01.03.2026 in Kraft tretenden Rahmenvertrag ist die vollständige Übersendung der Nachweise/Erklärungen/Anlagen.
  • Die Leistungen werden jeweils zu Beginn des Jahres für das laufende Jahr unter den des Open-House Verfahrens beigetretenen Unternehmen vergeben.
  • Ein Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist jederzeit möglich.
  • Für eine Berücksichtigung für das jeweils laufende Jahr muss der Beitritt jedoch bis zum 15.01. des jeweiligen Jahres (Stichtag) erfolgen.
  • Ein Unternehmen, das dem Rahmenvertrag nach dem 15.01. beitritt, kann erst für die Abrufe für das folgende Jahr berücksichtigt werden.
  • Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
  • Hinweis: Die Vergabekammer ist für die Nachprüfung des vorliegenden Open-House-Verfahrens, das nicht in den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB fällt, nicht zuständig.
  • Im Falle von Rechtsbehelfen, mit dem Ziel, gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen vorzugehen, steht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen.
  • Die Adress- und Kontaktdaten bei der Überprüfungsstelle dieser Bekanntmachung sind nicht korrekt (zwingende Angaben systemseitig).
  • Der Rahmenvertrag kann zweimalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern der AG den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
deen