Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 72610490-1fc4-4e08-adb9-2371f210e359

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RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
Heute
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in 1T
Abgabe
in 8T
10117 Berlin
BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH (Berlin)
Projektübersicht

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erneuerung des gemeinsamen Corporate Network für die BG Kliniken (CN-BGK in der dritten Version, CN-BGK III), das eine transparente Vernetzung aller Standorte durch zuverlässige und performante Any-to-Any-Kommunikationsbeziehungen zwischen den einzelnen BG-Einrichtungen ermöglicht. Zudem ist über das CN-BGK III den einzelnen Einrichtungen SIP-Verbindungen zum öffentlichen Telefonnetz bereitzustellen. Kanäle in den SIP-Trunks müssen von den einzelnen Einrichtungen nach Bedarf hinzugebucht werden können. Darüber hinaus muss das CN-BGK III den einzelnen Einrichtungen nach Bedarf neben der Vernetzung der Standorte zentrale Internetzugänge für Mitarbeiter, Gäste und Patienten bereitstellen, die jeweils untereinander und von der Standortvernetzung logisch getrennt sind.

Erneuerung des Corporate Network der BG Kliniken. Standortvernetzung mit SIP-Trunk Anbindung. Zentrale Internetzugänge mit logischer Trennung.

Standort Projekt
Leipziger Platz 1, 10117 Berlin, DE
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • mindestens zwei qualifizierte Projektmanager (mindestens Zertifizierung nach IPMA Level C, PMI oder vergleichbare Qualifikation)
  • Projektleiter sowie alle direkten Ansprechpartner verfügen über Kenntnisse der deutschen Sprache
  • für die Bereitstellung der Dienste zur Verfügung stehende Personal verfügt über Praxiserfahrungen im Umfang von mindestens drei Jahren (je Person)
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Teilnahme oder zur Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Originaltitel: Corporate Network der BG Kliniken (CN-BGK III)
deen