Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 731623d4-a241-4700-b02c-6718c2f5b592

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RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Rahmenvertrag zur Beschaffung von Reha-Hilfsmitteln und Medizintechnik sowie Poolverwaltung für die Postbeamtenkrankenkasse in vier Losen.

Lieferungen EU Reha-HilfsmittelMedizintechnikPoolverwaltungHilfsmittelversorgungRahmenvertrag
Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 33T
Vertragsbeginn
in 136T
Postbeamtenkrankenkasse (Stuttgart)
Projektübersicht

Die Postbeamtenkrankenkasse schreibt die Versorgung ihrer Versicherten mit Reha-Hilfsmitteln und Medizintechnik-Hilfsmitteln in vier Losen aus. Der Auftrag umfasst neben der Lieferung auch die Übernahme und Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, wobei der Wiedereinsatz vorhandener Hilfsmittel Vorrang hat. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend am 06.12.2026, mit einer einseitigen Verlängerungsoption um zweimal 12 Monate. Bieter müssen umfangreiche Nachweise zur Eignung, zum Personal und zur technischen Ausstattung (Onlineportal für Lagerhaltung) erbringen.

Beschaffung von Reha-Hilfsmitteln und Medizintechnik-Hilfsmitteln sowie die Übernahme und Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools für die Postbeamtenkrankenkasse.

Standort Projekt
Deutschland
Finanzen
Baukosten nach DIN 276
0
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
  • Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen
  • Referenzliste über in den letzten 3 Jahren erbrachte Dienstleistungen
  • Eigenerklärung zur Ausstattung (Fuhrpark, Kommunikation)
  • Nachweis von qualifiziertem Personal (Medizinprodukteberater, Orthopädietechniker, Pflegefachkräfte)

Rollenqualifikationen

  • Medizinprodukteberater mit Vollzeitbeschäftigung
  • Orthopädietechniker mit Vollzeitbeschäftigung
  • Examinierte Pflegefachkräfte mit Vollzeitbeschäftigung
  • Fahrer für die Logistik
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Rahmenvertrag mit einseitiger zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate
  • Wiedereinsatz von Hilfsmitteln aus dem Pool hat Vorrang
  • Übernahme der Betreiberpflichten gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung
  • E-Rechnung zwingend erforderlich

Lose dieser Ausschreibung (4)

  • Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich der Krankenversicherung mit Hilfsmitteln aus dem Bereich der Rehabilitationstechnik; hiervon ausgenommen sind die in Los 3 und Los 4 erfassten Hilfsmittel Los-ID: LOT-0001

    Gegenstand der Verträge ist zum einen die Versorgung der Mitglieder und mitversicherten Angehörigen der PBeaKK mit Hilfsmitteln, zum anderen die Übernahme und Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, wobei der Wiedereinsatz von im Pool vorhandenen Hilfsmitteln Vorrang vor der Versorgung mit neuen Hilfsmitteln hat. LOS 1 umfasst die Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich der Krankenversicherung mit Hilfsmitteln aus dem Bereich der Rehabilitationstechnik; hiervon ausgenommen sind die in Los 3 und Los 4 erfassten Hilfsmittel. Siehe Rahmenvereinbarung, Anhang 7- Los 1 der Vergabeunterlagen. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt die Übernahme der bestehenden Hilfsmittelpools. Der Bestand des Hilfsmittelpools des Loses 1 (Stichtag 02.02.2026) ergibt sich aus Anhang 15 der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, binnen 10 Arbeitstagen ab Vertragsbeginn den aktuellen Poolbestand in eigene Lager zu überführen. Zu Vertragsbeginn wird die PBeaKK dem Auftragnehmer nochmals eine aktuelle Bestandsliste übergeben, die dann für die Übernahme der Lager maßgeblich ist. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt auch die Übernahme der Betreiberpflichten im Sinne des § 3 Medizinprodukte-Betreiberverordnung für die Medizinprodukte (Hilfsmittel), die der Auftragnehmer auf Grundlage von § 2 Absatz 1 des Vertrags bereitgestellt hat (vgl. § 2a des Vertrags) - Rahmenvereinbarung s. Anhang 7 - Los1 der Vergabeunterlagen. Die versicherten Personen der PBeaKK sind rechtlich nicht verpflichtet, Hilfsmittel über die PBeaKK zu beziehen. Sie haben vielmehr ein Wahlrecht, wo sie die ihnen verordneten Hilfsmittel beschaffen. Die PBeaKK kann dem Auftragnehmer daher keine Abnahmemengen garantieren. Die PBeaKK weist ihre Versicherten allerdings im Zusammenhang mit der Genehmigung des Hilfsmittels und in ihrem Kundenmagazin auf die Möglichkeit der Versorgung aus dem Hilfsmittelpool bzw. über den Partner der Rahmenvereinbarung hin. Sofern ihre Versicherten diese Form der Hilfsmittelversorgung wünschen, wird die PBeaKK entsprechende Aufträge der Versicherten an den Auftragnehmer vermitteln. Eine Übersicht über die Gesamtmenge der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an Versicherte der PBeaKK abgegebenen Hilfsmittel und deren räumliche Verteilung ergibt sich aus Anhang 16 und 17 bzw. 18 der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen. Anhang 1 und Anhang 2 der Vergabeunterlagen sowie Anhang 2a der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen enthält geschätzte Versorgungsmengen / Jahr basierend auf den Erfahrungswerten der Abgabemengen in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Diese Angaben sollen als Kalkulationsgrundlage dienen; eine entsprechende Abnahmeverpflichtung der PBeaKK ergibt sich daraus nicht.

    Abgabefrist: 25.08.2026
  • Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich der privaten Pflegepflichtversicherung mit Pflegehilfsmitteln; hiervon ausgenommen sind die in Los 3 und Los 4 erfassten Hilfsmittel Los-ID: LOT-0002

    Gegenstand der Verträge ist zum einen die Versorgung der Mitglieder und mitversicherten Angehörigen der PBeaKK mit Hilfsmitteln, zum anderen die Übernahme und Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, wobei der Wiedereinsatz von im Pool vorhandenen Hilfsmitteln Vorrang vor der Versorgung mit neuen Hilfsmitteln hat. LOS 2 umfasst die Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich der privaten Pflegepflichtversicherung mit Pflegehilfsmitteln; hiervon ausgenommen sind die in Los 3 und Los 4 erfassten Hilfsmittel. Siehe Rahmenvereinbarung, Anhang 7 - Los 2 der Vergabeunterlagen. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt die Übernahme der bestehenden Hilfsmittelpools. Der Bestand des Hilfsmittelpools des Loses 2 (Stichtag: 24.02.2026) ergibt sich aus Anhang 15 der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, binnen 10 Arbeitstagen ab Vertragsbeginn den aktuellen Poolbestand in eigene Lager zu überführen. Zu Vertragsbeginn wird die PBeaKK dem Auftragnehmer nochmals eine aktuelle Bestandsliste übergeben, die dann für die Übernahme der Lager maßgeblich ist. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt auch die Übernahme der Betreiberpflichten im Sinne des § 3 Medizinprodukte-Betreiberverordnung für die Medizinprodukte (Hilfsmittel), die der Auftragnehmer auf Grundlage von § 2 Absatz 1 des Vertrags bereitgestellt hat (vgl. § 2a des Vertrags) - s. Rahmenvereinbarung Anhang 7 - Los 2 der Vergabeunterlagen. Die versicherten Personen der PBeaKK sind rechtlich nicht verpflichtet, Hilfsmittel über die PBeaKK zu beziehen. Sie haben vielmehr ein Wahlrecht, wo sie die ihnen verordneten Hilfsmittel beschaffen. Die PBeaKK kann dem Auftragnehmer daher keine Abnahmemengen garantieren. Die PBeaKK weist ihre Versicherten allerdings im Zusammenhang mit der Genehmigung des Hilfsmittels und in ihrem Kundenmagazin auf die Möglichkeit der Versorgung aus dem Hilfsmittelpool bzw. über den Partner der Rahmenvereinbarung hin. Sofern ihre Versicherten diese Form der Hilfsmittelversorgung wünschen, wird die PBeaKK entsprechende Aufträge der Versicherten an den Auftragnehmer vermitteln. Eine Übersicht über die Gesamtmenge der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an Versicherte der PBeaKK abgegebenen Hilfsmittel und deren räumliche Verteilung ergibt sich aus Anhang 16 und 17 bzw. 18 der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen. Anhang 1 und Anhang 2 der Vergabeunterlagen sowie Anhang 2a der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen enthält geschätzte Versorgungsmengen / Jahr basierend auf den Erfahrungswerten der Abgabemengen in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Diese Angaben sollen als Kalkulationsgrundlage dienen; eine entsprechende Abnahmeverpflichtung der PBeaKK ergibt sich daraus nicht.

    Abgabefrist: 25.08.2026
  • Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich Krankenkasse mit Inhalations-, Sauerstofftherapie- und Beatmungsgeräten sowie den dazugehörenden zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses der gesetzlichen Krankenkasse) Los-ID: LOT-0003

    Gegenstand der Verträge ist zum einen die Versorgung der Mitglieder und mitversicherten Angehörigen der PBeaKK mit Hilfsmitteln, zum anderen die Übernahme und Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, wobei der Wiedereinsatz von im Pool vorhandenen Hilfsmitteln Vorrang vor der Versorgung mit neuen Hilfsmitteln hat. LOS 3 umfasst die Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich Krankenkasse mit Inhalations-, Sauerstofftherapie- und Beatmungsgeräten sowie den dazugehörenden zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses der gesetzlichen Krankenkasse). Siehe Rahmenvereinbarung, Anhang 7 - Los 3 der Vergabeunterlagen. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt die Übernahme der bestehenden Hilfsmittelpools. Der Bestand des Hilfsmittelpools des Loses 3 (Stichtag: 02.02.2026) ergibt sich aus Anhang 15 der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, binnen 10 Arbeitstagen ab Vertragsbeginn den aktuellen Poolbestand in eigene Lager zu überführen. Zu Vertragsbeginn wird die PBeaKK dem Auftragnehmer nochmals eine aktuelle Bestandsliste übergeben, die dann für die Übernahme der Lager maßgeblich ist. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt auch die Übernahme der Betreiberpflichten im Sinne des § 3 Medizinprodukte-Betreiberverordnung für die Medizinprodukte (Hilfsmittel), die der Auftragnehmer auf Grundlage von § 2 Absatz 1 des Vertrags bereitgestellt hat (vgl. § 2a des Vertrags) - s. Rahmenvereinbarung Anhang 7 Los 3 der Vergabeunterlagen. Die versicherten Personen der PBeaKK sind rechtlich nicht verpflichtet, Hilfsmittel über die PBeaKK zu beziehen. Sie haben vielmehr ein Wahlrecht, wo sie die ihnen verordneten Hilfsmittel beschaffen. Die PBeaKK kann dem Auftragnehmer daher keine Abnahmemengen garantieren. Die PBeaKK weist ihre Versicherten allerdings im Zusammenhang mit der Genehmigung des Hilfsmittels und in ihrem Kundenmagazin auf die Möglichkeit der Versorgung aus dem Hilfsmittelpool bzw. über den Partner der Rahmenvereinbarung hin. Sofern ihre Versicherten diese Form der Hilfsmittelversorgung wünschen, wird die PBeaKK entsprechende Aufträge der Versicherten an den Auftragnehmer vermitteln. Eine Übersicht über die Gesamtmenge der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an Versicherte der PBeaKK abgegebenen Hilfsmittel und deren räumliche Verteilung ergibt sich aus Anhang 16 und 17 bzw. 18 der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen. Anhang 1 und Anhang 2 der Vergabeunterlagen sowie Anhang 2a der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen enthält geschätzte Versorgungsmengen / Jahr basierend auf den Erfahrungswerten der Abgabemengen in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Diese Angaben sollen als Kalkulationsgrundlage dienen; eine entsprechende Abnahmeverpflichtung der PBeaKK ergibt sich daraus nicht.

    Abgabefrist: 25.08.2026
  • Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich Krankenkasse mit Geräten zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen sowie den dazugehörenden zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses der gesetzlichen Krankenkasse) Los-ID: LOT-0004

    Gegenstand der Verträge ist zum einen die Versorgung der Mitglieder und mitversicherten Angehörigen der PBeaKK mit Hilfsmitteln, zum anderen die Übernahme und Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, wobei der Wiedereinsatz von im Pool vorhandenen Hilfsmitteln Vorrang vor der Versorgung mit neuen Hilfsmitteln hat. LOS 4 umfasst die Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich Krankenkasse mit Geräten zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen sowie den dazugehörenden zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses der gesetzlichen Krankenkasse). Siehe Rahmenvereinbarung, Anhang 7 - Los 4 der Vergabeunterlagen. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt die Übernahme der bestehenden Hilfsmittelpools. Der Bestand des Hilfsmittelpools des Loses 4 (Stichtag: 02.02.2026) ergibt sich aus Anhang 15. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, binnen 10 Arbeitstagen ab Vertragsbeginn den aktuellen Poolbestand in eigene Lager zu überführen. Zu Vertragsbeginn wird die PBeaKK dem Auftragnehmer nochmals eine aktuelle Bestandsliste übergeben, die dann für die Übernahme der Lager maßgeblich ist. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt auch die Übernahme der Betreiberpflichten im Sinne des § 3 Medizinprodukte-Betreiberverordnung für die Medizinprodukte (Hilfsmittel), die der Auftragnehmer auf Grundlage von § 2 Absatz 1 des Vertrags bereitgestellt hat (vgl. § 2a des Vertrags) - s. Rahmenvereinbarung Anhang 7 - Los 4 der Vergabeunterlagen. Die versicherten Personen der PBeaKK sind rechtlich nicht verpflichtet, Hilfsmittel über die PBeaKK zu beziehen. Sie haben vielmehr ein Wahlrecht, wo sie die ihnen verordneten Hilfsmittel beschaffen. Die PBeaKK kann dem Auftragnehmer daher keine Abnahmemengen garantieren. Die PBeaKK weist ihre Versicherten allerdings im Zusammenhang mit der Genehmigung des Hilfsmittels und in ihrem Kundenmagazin auf die Möglichkeit der Versorgung aus dem Hilfsmittelpool bzw. über den Partner der Rahmenvereinbarung hin. Sofern ihre Versicherten diese Form der Hilfsmittelversorgung wünschen, wird die PBeaKK entsprechende Aufträge der Versicherten an den Auftragnehmer vermitteln. Eine Übersicht über die Gesamtmenge der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an Versicherte der PBeaKK abgegebenen Hilfsmittel und deren räumliche Verteilung ergibt sich aus Anhang 16 und 17 bzw. 18 der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen. Anhang 1 und Anhang 2 der Vergabeunterlagen sowie Anhang 2a der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen enthält geschätzte Versorgungsmengen / Jahr basierend auf den Erfahrungswerten der Abgabemengen in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Diese Angaben sollen als Kalkulationsgrundlage dienen; eine entsprechende Abnahmeverpflichtung der PBeaKK ergibt sich daraus nicht.

    Abgabefrist: 25.08.2026
Originaltitel: Beschaffung von Reha-Hilfsmitteln und Medizintechnik-Hilfsmitteln einschließlich Poolverwaltung
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